02.03 Calren® CleanLight C1 – Gebrauchsanleitung
BA Home – 1. Einführung – 2. Sicherheitshinweise – 3. Geräte- und Funktionsbeschreibung – 4. Transport und Aufstellung – 5. Bedienung – 6. Störungen – 7. Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme – 8. Wartung und Reparatur – 9. Reinigung – 10. Technische Daten – 11. Entsorgung – 12. Verzeichnisse
2.3 Sicherheitshinweise - Qualifikation des Personals
| HINWEIS | |
Generell muss die Qualifikation der Nutzer den nationalen Vorschriften zu den einzelnen Lebensphasen der EN 12100 entsprechen (z. B. BGR 500). | |
Bei unqualifizierten Eingriffen am CleanLight C1 können körperliche Schäden oder Sachschäden entstehen. Nur qualifiziertes Personal darf deshalb den CleanLight C1 bedienen, reinigen, warten und instandhalten.
Qualifiziertes Personal in diesem Sinne sind Personen, die
- mit den Sicherheitskonzepten des CleanLight vertraut sind.
- als Personal im Umgang mit dem CleanLight unterwiesen, eingewiesen und geschult sind sowie den auf Betrieb und Bedienung bezogenen Inhalt der Betriebsanleitung kennen.
- eine entsprechende Einweisung von qualifiziertem Personal erhalten haben.
- aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung sowie ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen, Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von dem für die Sicherheit des CleanLight Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Lebensphase | Personalqualifikation |
Innerbetrieblicher Transport | Fachpersonal |
Montage und Installation; Wieder in Betrieb nehmen | Eingewiesene Personen |
Einrichten; Einlernen / Programmieren | Fachpersonal mit gesonderter Schulung durch den Hersteller |
Betrieb | Eingewiesene Personen |
Reinigung | Eingewiesene Personen |
Instandhaltung | Fachpersonal |
Sichtprüfungen | Eingewiesene Personen |
Fehlersuche und –beseitigung | Fachpersonal |
Demontage; Außer Betrieb nehmen; Entsorgung | Fachpersonal |
Eingewiesene Person: verfügt über keine fachspezifischen Qualifikationen. Sie wurde allgemein in die Bedienung des Produkts eingewiesen (insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsunterweisung, soweit erforderlich) und hat sich mit der Betriebsanleitung des Produkts vertraut gemacht.
Fachpersonal: verfügt über eine Ausbildung in Theorie und Praxis, die es dazu befähigt, die betreffenden Arbeiten selbstständig auszuführen. Als Fachpersonal gelten insbesondere Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem den jeweiligen Arbeiten entsprechenden Gewerbe.